B2B-VERTRIEBS- UND PRODUKTIONSBEDINGUNGEN
Rechtlicher Hinweis
Alle Inhalte, Informationen, Bilder, Texte, Logos, Designs und Dokumente auf dieser Website sind Eigentum von Greenloom oder werden im Rahmen der gesetzlichen Nutzungsrechte bereitgestellt. Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich Informationszwecken.
Grundlegende Informationen zur Rückgaberichtlinie
Dieser Text definiert die allgemeinen Grundsätze für alle Vertriebs-, Produktions- und Kooperationsprozesse zwischen Greenloom und Firmenkunden.
1. Geltungsbereich
Alle von Greenloom angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten als kundenspezifische Anfertigungen (B2B) für Firmenkunden. Daher fallen diese Transaktionen nicht unter das Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502 und gelten nicht als Fernabsatz oder Einzelhandelsverkäufe.
2. Kundenspezifische Anfertigung
Alle von Greenloom angebotenen Produkte sind:
• an das Corporate Design angepasst
• hinsichtlich Größe, Farbe, Material und Logo individualisiert
• speziell für das jeweilige Projekt geplant
kundenspezifisch.
Daher besteht kein Recht auf Stornierung, Rückgabe oder Rücktritt von bestätigten Bestellungen.
3. Bestell- und Bestätigungsprozess
Bestellungen werden nach folgenden Schritten abgeschlossen:
• Schriftliches Angebot
• Musterfreigabe
• Technische Spezifikationen
• Schriftliche Freigabe per E-Mail oder Vertrag
Die Produktion beginnt erst nach schriftlicher Freigabe.
4. Preisgestaltung
Die Preise richten sich nach:
• Produktionsmenge
• Materialart
• Arbeitsaufwand
• Markenanpassungen
• Lieferzeit
und gelten nur für den Angebotszeitraum. Greenloom behält sich das Recht vor, die Preise bei Kostenänderungen anzupassen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot oder im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:
• Anzahlung vor Produktionsbeginn
• Restzahlung nach Produktionsende
Die Lieferung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
6. Lieferzeit
Lieferzeiten sind Schätzungen und können aufgrund folgender Faktoren variieren:
• Lieferkette
• Materialverfügbarkeit
• Produktionskapazität
• Höhere Gewalt
Greenloom haftet nicht für indirekte Schäden, die durch angemessene Verzögerungen entstehen.
7. Muster- und Produktabnahme
Produkte, für die eine Musterfreigabe erteilt wurde, gelten als Produktionsreferenz. Die Übereinstimmung mit dem Muster ist Grundlage für die gelieferten Produkte. Nachträgliche Einwände aufgrund der Präferenz für Produkte, die dem freigegebenen Muster entsprechen, sind ungültig.
8. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Das Logo, das Design und die Unternehmensmaterialien des Kunden werden ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts verwendet. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen geschäftlichen und technischen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Greenloom beschränkt sich ausschließlich auf die in diesem Vertrag genannten Produkte und Dienstleistungen. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Rufschädigung wird keine Haftung übernommen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesen Bedingungen gilt das Recht der Republik Türkei. Gerichtsstand ist Istanbul.